Wie so oft versteckt sich hinter drei Buchstaben ein bürokratisches Monster – in diesem Fall eines der mittleren Größe. In das Einkommensteuergesetz wurden 10 neue Paragraphen eingefügt und unter folgendem Link hat das Bundesfinanzministerium bereits heute 60! FAQ veröffentlicht: Link zum BFM
Wir informieren Sie daher heute über die wichtigsten Fakten, insbesondere aber über Ihren Entscheidungs- und Handlungsbedarf.
1.Wer bekommt die EPP?
Grundsätzlich sind folgende Personengruppen berechtigt:
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2022/09/lightbulb-5352822_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2022-08-30 16:08:002022-09-16 12:29:25EPP für alle? – Alles was Sie über die Energiepreispauschale wissen müssen
In der aktuellen Situation ist bei Banken und Sparkassen die Zahl der Kreditanfragen sprunghaft gestiegen. Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) erreichen die erforderlichen Jahresabschlüsse sofort den richtigen Empfänger in der Bank oder Sparkasse.
Der Digitale Finanzbericht – was ist das?
Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dessen Hilfe Jahresabschlüsse digital eingereicht werden können. Mit diesem sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt an Banken und Sparkassen übermittelt werden.
Was sind die Vorteile im Gegensatz zur bisherigen Einreichung in Papierform?
Überlegen Sie, ein Unternehmen zu gründen und in die Selbstständigkeit zu gehen? Sie wollen unabhängig von Vorgesetzten Ihre beruflichen Ideen umsetzen? Dann sollten Sie die folgenden fünf Hinweise beherzigen.
Stellen Sie kritische Fragen
Im ersten Schritt ist eine Entscheidung zu fällen. Machen Sie eine kritische Selbstanalyse:
– Ist die Selbstständigkeit das Richtige für Sie? Sind Sie Unternehmer oder Unterlasser? – Sind Sie ausreichend fachlich qualifiziert? – Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Branche? – Haben Sie ausreichend kaufmännisches Wissen? – Können Sie ausreichend Unterstützung in Ihrem direkten Lebensumfeld erwarten? – Sind Sie belastbar?
Bei Beantwortung der vorstehenden Fragen kommen Sie schon automatisch auf eigene Stärken und Schwächen. Sie können erkennen, in welchen Bereichen Sie alleine nicht weiterkommen, und haben zu entscheiden, welche Berater hinzugezogen werden müssen.
Zufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
Wenn Sie an einer GmbH oder AG beteiligt sind, dann wissen Sie, Gewinnausschüttungen gibt es nur, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Sie wissen auch, die Interessen der Gesellschafter können dabei sehr unterschiedlich sein, auch aus steuerlichen Gründen. Das kann zu Streitereien führen.
In Deutschland haben wir häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Gesellschaftsform. Oft sind die Gesellschaftsverhältnisse so, dass ein Mehrheitsgesellschafter da ist und mehrere Minderheitsgesellschafter.
Blockiert der Mehrheitsgesellschafter den Gewinnausschüttungsbeschluss – auch aus nachvollziehbaren Gründen –, dann sind die anderen meist verärgert.
Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) über einen Fall entschieden, in dem nur die „kleineren“ Gesellschafter ihren Gewinnanteil ausgeschüttet bekommen haben, der Anteil des „großen“ wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt und seinem persönlichen Rücklagenkonto gutgeschrieben.
Das war nur möglich, weil die Satzung (Gesellschaftsvertrag) dies ausdrücklich zuließ.
Wenn das so geregelt ist, dann ist dem auch steuerlich zu folgen, d.h., die Gewinnausschüttungsbelastung mit der Abgeltungssteuer erfolgt nur auf die wirklich ausgeschütteten Gewinne.
Das Urteil lässt somit unterschiedliche Zeitpunkte des Gewinnzuflusses für die einzelnen Gesellschafter je nach ihren steuerlichen Interessen zu.
Merke
Im Regelfall erfolgt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen durch die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Der zeitliche Aspekt ist somit in aller Regel ohne Bedeutung, da die Besteuerung abgeschlossen ist. Alternativ kann die Besteuerung mittels Teileinkünfteverfahren erfolgen, d.h., die Gewinnausschüttung wird mit den anderen Einkünften zusammen dem normalen Steuertarif unterworfen.
Wenn die Satzung es vorsieht, können somit inkongruente Gewinnausschüttungen erfolgen. Die Liquidität der Gesellschaft wird geschont, und Minderheitsgesellschafter werden bei Laune gehalten.
Wenn diese Möglichkeit der unterschiedlichen Gewinnausschüttungen interessant erscheint, dann sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater und überprüfen Sie die Satzung Ihrer GmbH.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2022/07/family-2755604_1920.jpg12801920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2022-07-19 15:49:282022-07-19 15:49:29Der Profi -Tipp für GmbH-Gesellschafter
Vielleicht betrifft es Sie, vielleicht auch jemanden aus Ihrem Umfeld: Wer sich berufen fühlt oder einfach nur Lust hat, aus lieb gewordenen Tätigkeiten oder Hobbys eine Geldquelle zu machen, der wird sich irgendwann mit Steuern befassen müssen. Einkommensteuerliche Betrachtung
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2022/07/brushes-3129361_1920.jpg12811920Angela Hamatschekhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngAngela Hamatschek2022-07-14 16:17:462022-07-15 11:42:29Hobbyeinkünfte – Wenn die Berufung zum Beruf wird
EPP für alle? – Alles was Sie über die Energiepreispauschale wissen müssen
/in LOTSEWie so oft versteckt sich hinter drei Buchstaben ein bürokratisches Monster – in diesem Fall eines der mittleren Größe. In das Einkommensteuergesetz wurden 10 neue Paragraphen eingefügt und unter folgendem Link hat das Bundesfinanzministerium bereits heute 60! FAQ veröffentlicht: Link zum BFM
Wir informieren Sie daher heute über die wichtigsten Fakten, insbesondere aber über Ihren Entscheidungs- und Handlungsbedarf.
1. Wer bekommt die EPP?
Grundsätzlich sind folgende Personengruppen berechtigt:
WeiterlesenIhr Digitaler Finanzbericht für Banken – schnell, sicher, direkt
/in LOTSEIn der aktuellen Situation ist bei Banken und Sparkassen die Zahl der Kreditanfragen sprunghaft gestiegen. Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) erreichen die erforderlichen Jahresabschlüsse sofort den richtigen Empfänger in der Bank oder Sparkasse.
Der Digitale Finanzbericht – was ist das?
Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dessen Hilfe Jahresabschlüsse digital eingereicht werden können. Mit diesem sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt an Banken und Sparkassen übermittelt werden.
Was sind die Vorteile im Gegensatz zur bisherigen Einreichung in Papierform?
WeiterlesenDas Erfolgsrezept für Existenzgründer
/in LOTSEÜberlegen Sie, ein Unternehmen zu gründen und in die Selbstständigkeit zu gehen? Sie wollen unabhängig von Vorgesetzten Ihre beruflichen Ideen umsetzen? Dann sollten Sie die folgenden fünf Hinweise beherzigen.
Im ersten Schritt ist eine Entscheidung zu fällen. Machen Sie eine kritische Selbstanalyse:
– Ist die Selbstständigkeit das Richtige für Sie? Sind Sie Unternehmer oder Unterlasser?
– Sind Sie ausreichend fachlich qualifiziert?
– Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Branche?
– Haben Sie ausreichend kaufmännisches Wissen?
– Können Sie ausreichend Unterstützung in Ihrem direkten Lebensumfeld erwarten?
– Sind Sie belastbar?
Bei Beantwortung der vorstehenden Fragen kommen Sie schon automatisch auf eigene Stärken und Schwächen. Sie können erkennen, in welchen Bereichen Sie alleine nicht weiterkommen, und haben zu entscheiden, welche Berater hinzugezogen werden müssen.
WeiterlesenDer Profi -Tipp für GmbH-Gesellschafter
/in LOTSEZufluss von Gewinnausschüttungen für die Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten
Wenn Sie an einer GmbH oder AG beteiligt sind, dann wissen Sie, Gewinnausschüttungen gibt es nur, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Sie wissen auch, die Interessen der Gesellschafter können dabei sehr unterschiedlich sein, auch aus steuerlichen Gründen. Das kann zu Streitereien führen.
In Deutschland haben wir häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Gesellschaftsform. Oft sind die Gesellschaftsverhältnisse so, dass ein Mehrheitsgesellschafter da ist und mehrere Minderheitsgesellschafter.
Blockiert der Mehrheitsgesellschafter den Gewinnausschüttungsbeschluss – auch aus nachvollziehbaren Gründen –, dann sind die anderen meist verärgert.
Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) über einen Fall entschieden, in dem nur die „kleineren“ Gesellschafter ihren Gewinnanteil ausgeschüttet bekommen haben, der Anteil des „großen“ wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt und seinem persönlichen Rücklagenkonto gutgeschrieben.
Das war nur möglich, weil die Satzung (Gesellschaftsvertrag) dies ausdrücklich zuließ.
Wenn das so geregelt ist, dann ist dem auch steuerlich zu folgen, d.h., die Gewinnausschüttungsbelastung mit der Abgeltungssteuer erfolgt nur auf die wirklich ausgeschütteten Gewinne.
Das Urteil lässt somit unterschiedliche Zeitpunkte des Gewinnzuflusses für die einzelnen Gesellschafter je nach ihren steuerlichen Interessen zu.
Merke
Im Regelfall erfolgt die Besteuerung von Gewinnausschüttungen durch die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Der zeitliche Aspekt ist somit in aller Regel ohne Bedeutung, da die Besteuerung abgeschlossen ist. Alternativ kann die Besteuerung mittels Teileinkünfteverfahren erfolgen, d.h., die Gewinnausschüttung wird mit den anderen Einkünften zusammen dem normalen Steuertarif unterworfen.
Wenn die Satzung es vorsieht, können somit inkongruente Gewinnausschüttungen erfolgen. Die Liquidität der Gesellschaft wird geschont, und Minderheitsgesellschafter werden bei Laune gehalten.
Wenn diese Möglichkeit der unterschiedlichen Gewinnausschüttungen interessant erscheint, dann sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater und überprüfen Sie die Satzung Ihrer GmbH.
Hobbyeinkünfte – Wenn die Berufung zum Beruf wird
/in LOTSEVielleicht betrifft es Sie, vielleicht auch jemanden aus Ihrem Umfeld:
WeiterlesenWer sich berufen fühlt oder einfach nur Lust hat, aus lieb gewordenen Tätigkeiten oder Hobbys eine Geldquelle zu machen, der wird sich irgendwann mit Steuern befassen müssen.
Einkommensteuerliche Betrachtung
Lotse Mandantenmagazin Sommer 2022
/in LOTSEIm aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung
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