Newsletter 10/2017

„Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ und „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“, dies muss man erstmal aussprechen können, aber so heißen die Gesetze wirklich.

Dafür gibts zumindest inhaltlich Erleichterungen für Unternehmen. Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird auf 250 Euro erhöht (gilt bereits rückwirkend ab 01.01.2017). Ab dem nächsten Jahr wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben von 410 Euro auf 800 Euro. Mehr dazu in unserem Newsletter.

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