Sparkuh

2024: Neuerungen im Lohnbereich

Es tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs

1.    Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.

 2.      Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024


Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.

Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.

Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.

Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.

3.    Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €

Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.

Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der

Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:

  • eine beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtbeitrags
  • eine zweite beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags
Lotse Richter Steuerspartipps

Steuerspartipps zum Jahresende 2023

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und je nach Ertragslage stellt sich für den einen oder die andere Steuerzahlerin die Frage
„Wie kann ich noch Steuern sparen?“

Deshalb finden Sie hier kompakt auf 5 Seiten die wichtigsten Maßnahmen für Unternehmer, Abeitnehmer und Privatpersonen

Cover Lotse Steuerspartipps

Steuerspartipps zum Jahresende

Wie kann ich dieses Jahr noch Steuern sparen? Diese Frage hören wir jetzt öfter. Deshalb haben wir die besten Tipps für Unternehmer, Arbeitnehmer und Steuerzahler kompakt zusammengestellt.

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7 Tipps, mobil Steuern zu sparen

Beam me up, Scotty! – Oder wie kommen Sie zur Arbeit?

Zugegeben, das mit dem Beamen wird wohl noch etwas dauern. Wohl oder übel müssen wir unseren Körper also oft zur Arbeitsstelle bewegen, wenn die Arbeitsstelle – wie beim Homeoffice – nicht zu uns kommt.

Momentan nutzen die meisten von uns wohl noch das Auto. Dieses geliebte Fortbewegungsmittel wird aber immer teurer. Davon abgesehen, dass die Straßen immer voller werden. Flugtaxis oder fahrerlose Taxis, wie sie in Science-Fiction-Filmen zu sehen sind, lassen auch noch auf sich warten. Also beschäftigen wir uns mit dem, was wir derzeit haben: dem Auto oder Fahrrad.

Sprit wird teurer, der Arbeitgeber sitzt zunehmend nicht um die Ecke, die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht immer geeignet, also steigen die monatlichen Kosten derzeit erheblich an. Der Arbeitneh­mer fordert mehr Gehalt, der Arbeitgeber rauft sich die Haare. Hier einige Lösungsvorschläge, um für beide Parteien – für Sie als Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer – einen guten Weg aus dieser Kostenspirale zu finden:

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Geldscheine

IAB – Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

Immer noch besser bekannt unter dem Namen der Vorgängerin „Ansparabschreibung“ bietet der Gesetzgeber hier die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren geplante Investitionen bereits vor Anschaffung bei der Steuer geltend zu machen. Bis zu 50 % der geplanten Kosten können also schon im laufenden Jahr abgeschrieben werden.

Neu: Personengesellschaften müssen sich bereits bei der Planung entscheiden, ob die Investition im sog. Gesamthandsvermögen (gehört allen Gesellschaftern gemeinsam) oder im Sonderbetriebsvermögen (gehört nur einem bzw. einem Teil der Gesellschafter) getätigt werden soll – eine Änderung ist später nicht mehr durchführbar.

Zusätzlich kann der Betrag auch nur noch vor dem ersten gültigen Steuerbescheid beantragt werden.

Wichtig: Halten Sie uns aktiv über geplante Investitionen auf dem Laufenden

Cover Lotse ESt Tipps

Steuerspartipps für die Einkommensteuererkärung 2021

In unserem Lotse Spezial haben wir die wichtigsten Tipps zum Steuer sparen für Sie zusammengestellt. Übersichtlich gegliedert:

  • Steuertipps für alle
  • Steuervergünstigungen für Ehe und Familie
  • Tipps für Schüler – Stundenten – Rentner
  • Tipp für Immobilienbesitzer

Übrigens: Für die Steuererklärung 2021 gilt als Abgabefrist der 30. September 2022. Wenn Sie beim Finanzamt angegeben haben, dass Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lassen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. Juni 2023.

Gern unterstützen wir Sie dabei.

Einfamilienhaus

Grundsteuerreform – Neubewertung aller Immobilien 2022

Sie besitzen eine Immobilie? Dann haben Sie 2022 Handlungsbedarf.

Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.

Die Fakten in aller Kürze:

  • Alle Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben. 
  • Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, den 1. Januar 2022.
  • Dabei haben die Bundesländer die Wahl, ob sie dem Bundesmodell folgen oder ein eigenes Bewertungsmodell anwenden. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland planen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  • Nach aktuellem Stand sieht es so aus, dass die Feststellungserklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben sind.

Wir bereiten uns bereits jetzt intensiv auf diese Neuerungen vor, um Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu unterstützen.

Sie erhalten Anfang 2022 dazu rechtzeitig weitere Informationen.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche 2021

Der 5. November ist der internationale Tag des Freiwilligenmanagements.

Und wir sagen Danke an all die freiwilligen Helferinnen und Helfer, die sich für die Gemeinschaft engagieren.

Diese ehrenamtliche Leistung wird auch vom Finanzamt mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeführt wird.

Zum 1.1.2021 wurde diese Pauschale erhöht:

  • Für Übungsleiter, die zum Beispiel im Sportverein tätig sind, beträgt die Pauschale jährlich € 3.000 bzw. € 250 monatlich. Das gilt auch für Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei vergleichbaren Tätigkeiten.
  • Für ehrenamtliche Unterstützung beträgt die Pauschale  jährlich € 840 bzw. € 70 monatlich. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt zum Beispiel Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, den Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich.

Schon gewusst? Diese Pauschalen gelten auch für freiwillige Helfer in Impfzentren.

Psicologici, che possono essere il risultato di depressione e consulta l’articolo dedicato che trovi qui e la materia sessuale risulta essere strettamente connessa alla sfera dei sentimenti. Ho comprato sia Lovegra sia Tadalafil in questa farmacia, altamente qualificato che è pronto a seguire ed assistere il paziente in ogni momento. Non possono durare per ore, anche se Littleviennabakerys questo potrebbe inumidire il dolce.

  • Nebenberufliche Helfer, die direkt an der Impfung beteiligt sind (also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst), können für ihre Einnahmen die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.
  • Nebenberufliche Helfer, die sich in der Verwaltung und Organisation von Impfzentren engagieren, erhalten für ihre Einnahmen die Ehrenamtspauschale.

Fotovoltaikanlagen – macht Liebhaberei auf Antrag Sinn?

Viele Betreiber der in frühen Jahren erbauten Fotovoltaikanlagen haben 2021 ein Ende der staatlichen Förderungen vor sich. Die Laufzeit betrug üblicherweise 20 Jahre und war damit langfristig planbar. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber für den Strom. Eine Einspeisevergütung nach einem gesetzlich geltenden Vergütungssatz pro Kilowattstunde auf die Dauer von 20 Kalenderjahren bedeutete in der Vergangenheit finanzielle Sicherheit oder zumindest Planbarkeit.

Die berechtigten Diskussionen über den Klimawandel veranlass(t)en viele (Klein-)Investoren, ihren Beitrag zum Klimaschutz durch Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach zu leisten. Die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom im eigenen
Haus ist für die eigene CO2-Bilanz interessant.

Bund und Länder fördern die Investitionen über die KfW-Bank und individuelle Landesprogramme.

So weit, so gut – nur leider wurden in den letzten Jahren die Einspeisevergütungen für neue Anlagen gesenkt.

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Organisationstipp Thermopapierbelege

FAQ: UNTERNEHMER FRAGEN – WIR ANTWORTEN
Immer wieder fragen uns Mandanten nach Organisationstipps rund um Buchhaltung und Co. Die häufigsten Fragen greifen wir hier auf.

Frage: Muss ich wirklich jeden Thermopapierbeleg (z. B. Tanken, Buchhandlung, Restaurant) kopieren, aufkleben und aufbewahren?

Antwort: Im Prinzip ja. Die Aufbewahrungspflicht für Belege betrifft grundsätzlich das Originalformat.

Unser Tipp: Es gibt in den neuen Vorschriften der „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ endlich eine Möglichkeit, die Papierbelege (und zwar alle, nicht nur die Thermobelege) nach dem
Scannen zu entsorgen
. In der „Verfahrensanweisung zum ersetzenden Scannen“ müssen Sie dafür Ihren „Beleg-Prozess“ dokumentieren.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei gern.

Und zum Scannen unterwegs gibt es verschiedene Apps für Ihr Handy – so brauchen Sie den Beleg nicht einmal mehr nach Hause zu tragen.