Steuertipp 03/2017 (Unternehmer): Kosten für den privaten Pkw steuerlich berücksichtigen

Sie haben einen Pkw der nicht im Betriebsvermögen ist und nutzen diesen auch betrieblich? Ob dies Ihr einziger Pkw ist oder ein Zweitwagen neben dem Geschäftswagen spielt keine Rolle.

Sie können für jeden betrieblich gefahren km 30 Cent Kosten abziehen. Soweit dies Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft, können Sie genau wir Arbeitnehmer 30 Cent pro Entfernungs-Km steuerlich geltend machen.

Der Pkw muss nicht unbedingt Ihnen gehören, auch das Auto des Partners, der Kinder oder Verwandten kann darunter fallen.

Ihr Vorteil:

  • Der Anteil der betrieblichen Fahrten kann geschätzt werden
  • Kein lästiges Fahrtenbuch notwendig
  • Die Kosten können zusätzlich zum Geschäftswagen angesetzt werden
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