Steuertipp 02/2017 (Unternehmer): Steuerfreie Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun und auch den Fiskus hieran beteiligen. Die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Geräte:
- Telefongerät, Telefaxgerät
- PC, Laptop, Netbook, Ultrabook
- Tablet, Smartphone
- Navigationsgeräte, Autotelefone, Freisprechanlage, Headset
- Zubehör (Drucker, Festplatten, Monitore etc.)
Voraussetzung:
- Die Geräte werden auch im Betrieb eingesetzt
- Die Geräte werden dem Mitarbeiter „nur“ überlassen und nicht geschenkt
Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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