Steuertipp 02/2017 (Unternehmer): Steuerfreie Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun und auch den Fiskus hieran beteiligen. Die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Geräte:

  • Telefongerät, Telefaxgerät
  • PC, Laptop, Netbook, Ultrabook
  • Tablet, Smartphone
  • Navigationsgeräte, Autotelefone, Freisprechanlage, Headset
  • Zubehör (Drucker, Festplatten, Monitore etc.)

Voraussetzung:

  • Die Geräte werden auch im Betrieb eingesetzt
  • Die Geräte werden dem Mitarbeiter „nur“ überlassen und nicht geschenkt

Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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