Steuertipp 11/2016 (Unternehmer): Betriebliche Gesundheitsförderung

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer jährlich steuer-und sozialversicherungsfrei.

Dies umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers.

Voraussetzung: Die Leistungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Begünstigt sind:

  • therapeutische Maßnahmen zur Vorbeugung körperlicher Gebrechen durch die arbeitsbedingte Belastung des Bewegungsapparats, also insbesondere die Kostenübernahme für die sog. Rückenschule bei Bildschirmarbeit
  • Kurse zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Vorträge über gesundheitsgerechte Ernährung im Betrieb
  • Seminare über Alkohol-, Nikotin- und anderen Suchtmittelmissbrauch

Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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