Steuertipp 11/2016 (Privatperson): Kinderbetreuungskosten

Ob Kindergrippe, Kindergarten oder Tagesmutter. Sie können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen

Voraussetzungen:

  • Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt
  • Das Kind ist nicht älter als 13 Jahre oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten
  • Vorlage der dazugehörigen Rechnung
  • die Zahlung erfolgt auf das Konto des Erbringers der Leistung

Umfang der Abziehbarkeit:

  • 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind

Reichen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein, wir berücksichtigen für Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar