Steuertipp 11/2016 (Privatperson): Kinderbetreuungskosten
Ob Kindergrippe, Kindergarten oder Tagesmutter. Sie können die Aufwendungen für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen
Voraussetzungen:
- Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt
- Das Kind ist nicht älter als 13 Jahre oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten
- Vorlage der dazugehörigen Rechnung
- die Zahlung erfolgt auf das Konto des Erbringers der Leistung
Umfang der Abziehbarkeit:
- 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind
Reichen Sie uns mit Ihrer Steuererklärung die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein, wir berücksichtigen für Sie die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung.
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